Das Landratsamt Biberach hat dem Kamelhof in Bad Schussenried den kommerziellen Betrieb untersagt. Aktuell sei er lediglich als Stall angemeldet. Um Besucher gegen Eintritt zu empfangen, fehle eine Genehmigung. Darauf sei der Betreiber bereit im Frühjahr hingewiesen worden. Damals habe er dem Landratsamt versichert eine gewerbliche Nutzung nicht in Betracht zu ziehen. Gegenüber der Schwäbischen Zeitung widerspricht der Hof-Besitzer diesen Aussagen. Er sei sich sicher gewesen, alle erforderlichen Genehmigungen beantragt und erhalten zu haben. Die nötige Genehmigung kann laut dem Landratsamt auch noch nachträglich beantragt werden. Bis diese genehmigt ist muss der Kamelhof für Besucher allerdings geschlossen bleiben.