Das Landratsamt Neu-Ulm passt ab dem 1. April seine Zugangsregeln an. Es gilt weiterhin für alle Bürger sowie die Belegschaft eine FFP2-Maskenpflicht. Allerdings entfällt die 3G-Zutrittskontrolle am Eingang. Ab dem 1. April sind dann auch wieder Spontanbesuche möglich, es muss nicht zwingend vorher ein Termin ausgemacht werden. Das gilt für alle Bereiche außer für die Bereiche “Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration”, “Soziales und Senioren” und “Jugend und Familie”. Eine Terminvereinbarung wird für die anderen Bereiche dennoch empfohlen.