Landkreis reagiert auf hohe Corona-Fallzahlen

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 38,2 hat der Landkreis Neu-Ulm den Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten. Damit sind nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Landkreis Neu-Ulm erlässt deshalb eine Allgemeinverfügung, die ab Dienstag, 13. Oktober 2020, in Kraft tritt. Diese sieht folgende Maßnahmen vor:

Die Allgemeinverfügung gilt vorerst eine Woche bis einschließlich 19.10.2020. In dieser Zeit wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet, um zu sehen, ob die Maßnahmen greifen oder bei weiteren steigenden Zahlen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Bis jetzt kam es zu keiner Bildung von Hot-Spots und das Infektionsgeschehen ist über den gesamten Landkreis verteilt. Die Neuinfektionen fanden zum größten Teil im privaten Bereich statt.

Bei den 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern handelt es sich erst einmal vor allem um einen Signalwert. Wird dieser überschritten, besteht kein Anlass zur Beunruhigung. Die  Landkreise sind ab dann angehalten, sich Gedanken zu machen, welche Maßnahmen sinnvoll sind und ergriffen werden sollen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen. Viel entscheidender ist der Schwellenwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Wird dieser überschritten, sieht die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige weitere Maßnahmen vor, die dann ergriffen werden sollen und zusätzliche Einschränkungen bedeuten.

„Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die neuen Maßnahmen“, sagt Landrat Thorsten Freudenberger. Zudem appelliert er an alle, sich an die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu halten. „Uns ist bewusst, dass die neuen Maßnahmen auch weitere Einschränkungen bedeuten“, sagt Freudenberger. „Im Sinne aller, bitte ich deshalb darum, die Maßnahmen zu akzeptieren, damit wir gemeinsam die 7-Tage-Inzidenz wieder senken können.“

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