Weil er einen Obdachlosen in Friedrichshafen vergewaltigt hatte, wurde ein Mann aus dem Allgäu im Oktober 2015 vom Landgericht Ravensburg zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Strafmaß, aber nicht die angeordnete Sicherungsverwahrung. Seit Donnerstag müssen die Ravensburger Richter erneut verhandeln, ob der 43-Jährige auch nach seiner Haft weggeschlossen bleibt.