Der Prozess vor dem Ulmer Landgericht wegen über 400 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern muss wegen der Befangenheit einer Schöffin verschoben werden. Laut Gericht sei die ehrenamtliche Richterin mit einer Opferfamilie befreundet und kenne auch die Mutter des 45-jährigen Angeklagten. Daher könne sie nicht unbefangen Urteilen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen eine Halbschwester und mehrere ihrer Freundinnen sexuell missbraucht zu haben. Ein neuer Termin steht laut Gericht noch nicht fest.