Ein Jahr und neun Monate Gefängnis und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Strafe hatte das Landgericht Rottweil im Juni 2018 gegen einen deutsch-kasachischen Mann aus Horb verhängt. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidigung ging in Revision und der BGH hob die Strafe auf. Denn: Es sei nicht klar gewesen, welche der mehreren psychischen Störungen des Angeklagten konkret zu den Taten geführt hatten. Heute urteilte das Landgericht deshalb erneut.