Land unterstützt Unternehmen in der Corona-Krise mit Beteiligungsfonds

Um Unternehmen nicht nur während, sondern vor allem auch nach Ende der Corona-Krise zu unterstützen, will die baden-württembergische Landesregierung einen Beteiligungsfonds auflegen. Es gehe darum, den Unternehmen Finanzkraft zu verschaffen, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Der Fonds soll ein Volumen von einer Milliarde Euro haben, die Mindestbeteiligung je Unternehmen soll 800 000 Euro betragen. Die Beteiligung werde gemäß Vorgaben der EU-Kommission bis zum 30. Juni 2021 befristet sein.

Hoffmeister-Kraut verwies darauf, dass der Fonds eine wesentliche Förderlücke des Bundes schließe: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes richte sich vor allem an größere Unternehmen. Der Südwest-Fonds hingegen sei gerade für das Mittelstandsland eine enorm wichtige Maßnahme. Im Land gebe es Betriebe, an deren Produktivität extrem viel hänge, ergänzte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). „Wenn diese Unternehmen wegen der Corona-Krise ausfallen, stocken Lieferketten, können andere Unternehmen schwanken oder Regionen finanziell straucheln.“ Potenzieller Kritik an einem zu großen staatlichen Engagement trat Hoffmeister-Kraut entgegen: „Es geht nicht um den Einstieg in eine Staatswirtschaft, der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Eine Beteiligung des Staates ist auch kein Selbstzweck, es geht eben nicht darum, unter dem Deckmantel der Krise den Einfluss des Staates zu verstärken“, stellte die Wirtschaftsministerin klar. Dafür sprächen auch die zeitliche Begrenzung bis zum 30. Juni 2021 sowie viele weitere regulatorische Maßgaben, die für solche Fälle jüngst von der EU-Kommission vorgegeben worden seien.

Denn Kritik oder jedenfalls Mahnungen gibt es bereits. Die Rettungsaktion müsse an klare Kriterien geknüpft sein, forderte beispielsweise der baden-württembergische FDP-Landesvorsitzende und Bundestagsfraktionsvize Michael Theurer. „Es darf nur um gesunde Unternehmen gehen, der Staat darf nur über stille Beteiligungen einsteigen und keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen und es muss eine klare Ausstiegsstrategie geben“, forderte Theurer, der die Maßnahme ansonsten ausdrücklich begrüßte.

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