Kanzlerin Merkel und die Länderchefs haben sich in einer Videokonferenz auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Unter anderem wurde eine Obergrenze für Privatfeiern beschlossen, wenn die Neuinfektionen bestimmte Grenzwerte überschreiten. Und selbst ein Ausschankverbot von Alkohol in Gaststätten steht im Raum.
Bislang ist allerdings ein Zwei-Stufen-Modell geplant:
- Wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Infektionen pro 100 000 Einwohner auftreten, soll die Zahl der Teilnehmer bei Feiern im öffentlichen Raum auf 50 begrenzt werden. Für Feiern in privaten Räumen gilt eine „dringende Empfehlung“ für eine Obergrenze von 25 Teilnehmern
- Wenn in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner auftreten, dann sollen an Privatfeiern in öffentlichen oder gemieteten Räumen nur noch 25 Personen teilnehmen dürfen und in Privaträumen nur noch zehn.