Arbeitgeber müssen überall dort, wo es möglicht ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es die Tätigkeit zulässt, das hat gestern Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündet. Die Verordnung ziele ausschließlich auf Büroarbeiten und vergleichbare Tätigkeiten ab. Eine Homeoffice-Pflicht soll es bislang nicht geben. Arbeitgeber müssten aber begründen, warum sie Mitarbeiter nicht ins Homeoffice lassen. Seitens der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände kommt deshalb Kritik auf. Welche Kriterien definieren, unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen Homeoffice ermöglichen kann? Die Arbeitsplätze müssten individuell betrachtet werden, so Peer-Michael Dick, Geschäftsführer von Südwestmetall. Verschiedenste Gründe, wie zum Beispiel eine zu geringe technische Ausstattung, würden es einigen Betrieben einfach nicht möglich machen, Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Am 27. Januar soll die Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil in Kraft treten und vorerst bis zum 15. März gelten.