Im Alb-Donau-Kreis gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von unter 100 Metern zum Wald. Die Forstbehörde im Landratsamt hat diese Maßnahme aufgrund der Trockenheit und dadurch hohen Waldbrandgefahr verhängt. Das Verbot gilt im ganzen Alb-Donau-Kreis und auch für Grill- und Feuerstellen, die keine Hinweisschilder haben. Die Maßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. August.