Die Beschuldigten des Weingartener Kopfschussprozesses akzeptieren das Urteil des Ravensburger Landgerichts nicht. Durch die Revision ist das Urteil nicht rechtskräftig und geht vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort soll der Prozess auf Form- und Verfahrensfehler geprüft werden.