Die Stadt Bietigheim-Bissingen und die Gemeinde Tamm sind mit ihrer Klage gegen die Erweiterung des Breuningerlands Ludwigsburg vorerst gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mitgeteilt, dass die Klage zurückgewiesen wurde. Damit ist auch der Bauvorbescheid für die Vergrößerung des Einzelhandels- und Dienstleistungscenters für gültig befunden worden.
Die Kommunen hatten geklagt, weil sie durch die Vergrößerung Nachteile für die eigene Gastronomie und den Einzelhandel befürchten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftigt. Die Kläger haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.