Die Klage des unterlegenen Kandidaten, Kevin Wiest, gegen die Feststellung des Wahlergebnisses der Oberbürgermeisterwahl vom 24. April in cwurde abgewiesen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wurde am Mittwochvormittag veröffentlicht. Die von Kevin Wiest vorgebrachten Einwände gegen die Wahl sind nicht so gewichtig, dass die OB-Wahl für ungültig erklärt wird. Als Begründung hatte Wiest verschiedene Verfahrensfehler geltend gemacht.