Das sog. Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG, sieht die Implementierung eines Systems zur Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements bei haftungsbeschränkten Unternehmen vor. So sollen vor allen Dingen Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, frühzeitig erkannt werden. Dafür wiederum muss wiederum der Geschäftsführer geeignete Maßnahmen – und im Krisenfall Gegenmaßnahmen ergreifen. Macht er das nicht, kann er sogar persönlich haftbar gemacht werden