Das Regierungspräsidium Freiburg ist zwar eingeschaltet, meint aber, so hat jeder Betrieb das Recht, bis zu einer bestimmten Stundenanzahl im Jahr zu „stinken“. Maßgeblich ist die sogenannte Geruchsimmissions-Richtlinie: für Wohngebiete sind dies zehn Prozent der Jahresstunden, für Gewerbegebiete 15 Prozent. Beide Betriebe haben sich im Rahmen dieser Richtlinie bislang offiziell nichts zu Schulde kommen lassen.