Ab heute gilt die Impflicht für Beschäftigte in Gesundheit und Pflege. Für die sogenannte Teilimpfpflicht sieht das Land Bayern einen Stufenplan vor. Die zuständigen Gesundheitsämter sollen den Betroffenen Zeit geben, um sich ich zu informieren und gegebenen Falls die Entscheidung zu überdenken. Danach folgt eine förmliche Aufforderung die gesetzlich festgelegten Nachweise vorzulegen. Als letzte Instanz wird ein Betretungsverbot ausgesprochen. Ein sofortiger Verlust des Arbeitsplatzes drohe vorerst jedenfalls nicht.