Ab heute gilt die Impflicht im Gesundheitswesen. Beschäftigte müssen nun nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. In Baden-Württemberg erhalten die betroffenen Mitarbeiter eine Frist von voraussichtlich zwei Wochen, um einen Nachweis vorzulegen. Wird bis dahin eine Impfbereitschaft signalisiert oder haben die Impfungen bereits begonnen, gibt es eine weitere Frist. Ein sofortiger Verlust des Arbeitsplatzes drohe wohl vorerst nicht.