Milck mit „ck“. Diesen Kunstbegriff darf das Stuttgarter Start-up-Unternehmen „The Hempany“ im Zusammenhang mit seinen Hanfdrink „Hemi“ ab sofort nicht mehr verwenden. Das hat das Landgericht Stuttgart am Donnerstagnachmittag entschieden. Im September wurde eine anonyme Klage wegen des Begriffs bei der Wettbewerbszentrale eingereicht. Das Problem: Laut EU-Recht darf sich Milch nur Milch nennen, wenn Sie entweder aus dem Euter des Tieres kommt oder wenn es den Begriff schon lange gibt wie es bei Scheuermilch oder Kokosmilch der Fall ist. Die Bezeichnung Milch für Alternativprodukte wie den Hanfdrink zu verwenden, kommt dagegen nicht in die Tüte. Laut dem Landgericht gilt das wohl jetzt auch für das Kunstwort „Milck“.