Handelsverband im Interview zu den neuen Corona-Beschlüssen

In Deutschland gibt es eine allgemeine Lockdownverlängerung bis zum 28. März, das ist gestern auf dem Corona-Gipfel beschlossen worden. Trotzdem soll es Lockerungen unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab nächster Woche geben. Davon profitieren der Einzelhandel, Zoos, Museen, Galerien, botanische Gärten und Gedenkstätten. Auch Sport im Außenbereich ist unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Der Einzelhandel darf bei einer Inzidenz unter 50 öffnen. Gerechnet wird mit einer Person pro 10 qm Ladenfläche (je nach Ladenfläche auch pro 20 qm). Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100, müssen zum Einkaufen vorab Termine vereinbart werden.  Ab einem Wert von mehr als 100 soll ein Notfallsystem in Kraft treten, welches den heutigen Stand wiederherstelle. Über das weitere Vorgehen soll dann am 22. März erneut beratschlagt werden.

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