Erleichterung bei vielen Ladenbesitzern gestern in ganz Baden-Württemberg. Der Verwaltungsgerichtshof hat die 20-Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel gekippt. Demnach durften die Inhaber bislang nur einen Kunden pro 20 Quadratmeter in den Laden lassen. Viele kleinere Geschäfte hatten darunter zu leiden. Auch in Ulm sind die Händler jetzt froh, dass sie eine Sorge weniger haben.
Die IHK Ulm ist über das gefällte Urteil erfreut. „Das ist ein weiterer Schritt zur Normalität“, so Max-Martin W. Deinhard, Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm. Weiterhin betont Deinhard, dass „allen Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden muss, individuelle Corona-konforme Konzepte anzubieten. Jede Regelung muss sich an der betrieblichen Wirklichkeit orientieren.“ So waren vor allem kleine Ladengeschäfte massiv von der vorherigen Beschränkung von nur einem Kunden auf 20 Quadratmeter betroffen. „Bei manchen Läden war diese Regelung bereits ausgeschöpft, wenn Mitarbeitende in der Ladenfläche anwesend waren“, erläutert Deinhard.
Die Richter stellen in ihrem Urteil klar, dass eine Begrenzung der Kunden nicht an einer Quadratmeterzahl festgemacht werden darf. Der Gesetzgeber muss Unternehmen die Möglichkeit geben, verantwortungsvoll eigene, schlüssige Konzepte für ihre individuellen Unternehmen umzusetzen. „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass die Wirtschaft verantwortungsvoll mit Hygienestandards umgeht und Konzepte auf die Beine stellt. Es muss jedem Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, möglich sein, zu wirtschaften“, so Deinhard weiter.