Seit Ende Juni ist der Querdenken-Gründer Michael Ballweg in Untersuchungshaft. Ihm wird Betrug und Geldwäsche vorgeworfen, mit seinem Vermögen habe er sich ins Ausland absetzen wollen. Nun hat der Angeklagte eine Haftbeschwerde eingelegt, die das Landgericht Stuttgart aber abgelehnt hat. Ein Antrag auf Haftprüfung war bereits im August wegen dringenden Tatverdachts und der immer noch bestehenden Fluchtgefahr gescheitert. Den Grund für die Haftbeschwerde nannte die Staatsanwaltschaft nicht.