Ab „Waldbrandgefahrenstufe 4“ ist das Grillen unter freiem Himmel schon ziemlich gefährlich und ab der „Stufe 5“ sogar komplett verboten – zumindest handhaben es viele Gemeinden, Landkreise und Städten wie beispielsweise Konstanz nach aktuell geltenden Bestimmungen bereits so. Falls man der Grilllust – trotz der aktuellen Wetterlage und ohne ausgesprochenem Verbot – dennoch nachkommen möchte, sollte man einiges beachten, wie unser Kollege Jakob Kämmerle von der Feuerwehr Weingarten im Landkreis Ravensburg erfahren hat. Wichtig ist, dass man stets genügend Wasser griffbereit hat, um das abgebrannte Holz beziehungsweise die restliche Kohle zu löschen, damit kein Funkenflug oder Glutnester für gefährliche Flächenbrände sorgen können. Was sonst noch wichtig ist, sehen Sie mit nur einem Klick.