An bis zu 40 Menschen soll sich ein Mitarbeiter in einer Behindertenwerkstatt vergangen haben. Er soll sie in einer Einrichtung im Kreis Neu-Ulm misshandelt haben. Eine Person soll er vergewaltigt haben. Im Prozess im Landgericht Memmingen hat der Angeklagte nun ein Geständnis abgelegt. Das Gericht fordert eine Haftstrafe im Rahmen von vier Jahren und sechs Monaten, beziehungsweise fünf Jahren und drei Monaten. Das Vergewaltigungsopfer soll eine Zahlung von 10.000 Euro erhalten.