Gericht kippt landesweite Ausgangssperre

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen stattgegeben und die nächtlichen Ausgangssperren in Baden-Württemberg gekippt. Dem Beschluss zufolge ist die bisher landesweit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr geltende pauschale Ausgangssperre wegen der erheblich verbesserten Pandemielage nicht mehr angemessen. Die Mannheimer Verwaltungsrichter wiesen außerdem die Argumentation der Landesregierung zurück, dass eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums des Infektionsgeschehens berge. Das Urteil ist nicht mehr anfechtbar. Die Ausgangssperre darf nun von Mittwoch auf Donnerstag zum letzten Mal Anwendung finden. Ab Donnerstag ist sie außer Kraft gesetzt. Auch die Landesregierung hat mittlerweile auf das Urteil reagiert, sie will diese Maßnahme nur noch für Corona-Hotspots ergreifen.

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