Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes sollen die Regelungen zur Auskunftspflicht bei Bestandsdaten an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesrechts angepasst werden.
Bestandsdaten sind personenbezogene Informationen über Nutzer, die in der Regel längerfristig beim Anbieter gespeichert werden. Hierzu gehören insbesondere die Personalien des Nutzers, also Name und Anschrift, aber auch Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse.
Laut Innenminister Joachim Herrmann werden Bestandsdaten von der Polizei regelmäßig zur Abwehr von Gefahren benötigt, beispielsweise weil jemand im Internet seine Selbstverletzung angekündigt hat oder vermisst wird.