Das Wangener Amtsgericht hat am dritten Verhandlungstag im Strafprozess gegen die frühere Leiterin des Hospizes eine Entscheidung gefällt: Wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und Urkundenunterdrückung verhängte es gegen Annegret Kneer eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 60 Euro.