Der Angeklagte im Paketbomberprozess wurde freigesprochen. Das Landgericht Heidelberg hat das Urteil heute Morgen verkündet. Der Angeklagte muss nur eine Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zahlen. Der Ulmer hatte stets seine Unschuld beteuert. Das Gericht sprach dem 66-Jährigen eine Entschädigung zu. Ihm wurde vorgeworfen, von Ulm aus Paketbomben abgeschickt zu haben. Einem anthropologischen Gutachten zufolge sei der Rentner mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht der gesuchte Mann.