Heinrich Fiechtner muss im Landtag weiter draußen bleiben. So lautet die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg.
Der parteilose Abgeordnete hatte gegen die vom Landtagspräsidium verordnete Sitzungssperre geklagt. Nach einem von ihm provozierten Polizeieinsatz im Landtag im Juni dieses Jahres war Fiechtner für insgesamt 5 Sitzungen ausgeschlossen worden.
Zu Recht, wie die Richter bekannt gaben – Heinrich Fiechtner wird somit auch bei den nächsten drei Sitzungen den Plenarsaal fernbleiben müssen.