Die sogenannte Schuldenbremse verpflichtet einen Staat seinen Haushalt grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen. Dadurch sollen Haushalte von Bund und Ländern und finanzielle Handlungsspielräume gesichert werden. Die FDP hat im vergangenen Jahr eine Klage eingereicht, dass die Landesregierung Baden-Württemberg, während der Pandemie, gegen dieses Gesetzt verstoßen habe. Die grün-schwarze Koalition hat sich im dritten Nachtrag für den Doppeletat 2020/21 rund 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert, um Risiken der Corona-Krise abfedern zu können.
Heute hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag als unzulässig zurückgewiesen, da die FDP-Fraktion in ihrem Antrag weder die Verletzung eigener Rechte noch die Verletzung von Rechten des Landtags belegen konnte.
Auch die AfD hatte bereits gegen die Haushaltspolitik der Koalition und den zweiten Nachtragshaushalt geklagt, war jedoch genauso erfolglos.