Angeklagter im Fall Tabitha zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt

Lebenslange Haft lautet das Urteil im Fall Tabitha. Das Landgericht Stuttgart sieht es als erwiesen an, dass der 36-jährige Angeklagte die 17-jährige aus Asperg im Juli heimtückisch ermordet hat. Als sie den Kontakt mit ihm abbrechen wollte, habe er Tabitha minutenlang gewürgt – bis sie starb.

Das Tatmotiv ist vor allem, dass der 36-Jährige Tabitha immer mehr als Besitz angesehen hat, je öfter sie sich getroffen haben. Tabitha und der Angeklagte kennen sich seit 2021 – pflegten ihr zufolge ein freundschaftliches Verhältnis. Der 36-Jährige wollte aber mehr von der 17-Jährigen. Tabitha hat jedoch einen festen Freund in ihrem Alter gehabt. Als sich Tabitha immer öfter mit ihm getroffen hat, wurde der Kontrollzwang des Angeklagten laut Anklageschrift immer stärker. Er habe ihren Freund mit dem Auto verfolgt – Tabitha immer öfter per Chat kontaktiert, wo sie unterwegs ist. Tabitha fühlte sich zunehmend unwohler, möchte den Kontakt mit ihm abbrechen, schildert ihm das per Chat.

Doch er verschwindet nicht, sondern nimmt ihr das Leben. Tabithas Bruder wird bei der Suche nach der vermissten Jugendlichen auf den 36-jährigen Syrer aufmerksam. Eine Freundin gibt ihm den Hinweis. Als Tabitha fünf Tage nach ihrem Verschwinden am 17. Juli tot am Ufer der Enz in Markgröningen gefunden wurde, wurde der Angeklagte noch am selben Tag einem Haftrichter vorgeführt. Der Fall bundesweit in den Schlagzeilen – auf das heutige Urteil schaut nicht nur die Familie und Kleinstadt Asperg.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Angeklagte könnte noch Revision einlegen.

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