Menschen, die hartnäckig gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen können in Baden-Württemberg ab sofort in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Die zwangsweise Unterbringung sei kein neues Instrument, die Kommunen hätten sie auch bisher schon anordnen können, erklärte das Ministerium in Stuttgart weiter. Demnach handelt es sich bei der zwangsweisen Unterbringung nicht um eine Strafmaßnahme und ausdrücklich nicht um Haft, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes. Eine Unterbringung im Krankenhaus ermögliche unter anderem Untersuchungen und Behandlungen – etwa, wenn Personen ohne Symptome plötzlich erkranken. Ein Wachdienst wird zudem die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren. Über die Zwangseinweisung muss ein Gericht entscheiden
Im Robert-Bosch-Krankenhaus Schillerhöhe in Gerlingen ist schon am Montagabend eine Person untergebracht worden- das hat der medizinische Geschäftsführer des Krankenhauses, Mark Dominik Alscher, bestätigt. Ein Wachdienst werde dann die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren.