Nach dem Tod eines fünfjährigen Jungen im Biberacher Schwimmbad im Dezember des vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg jetzt Ermittlungen eingeleitet. Wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung wird gegen eine 24-jährige Frau ermittelt. Die Staatsanwaltschaft versucht herauszufinden, ob die Frau ihre Aufsichtspflicht verletzt und dadurch den Tod des Kindes verursacht hat. Des Weiteren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen eine 51-jährige Notärztin. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass die Ärztin bei der Wiederbelebung einen Fehler bei der Intubation des Kindes gemacht hat.