Leutkirch – Der Kampf um die Bezeichnung „bekömmlich“ geht weiter: Von zwei Niederlagen vor dem Ravensburger Landgericht lässt sich der Leutkircher Brauereichef Gottfried Härle nicht abschrecken. Am Donnerstag, 27. Oktober, beschäftigt sich deshalb das Stuttgarter Oberlandesgericht mit der Frage, ob der Begriff in der Werbung für Härles Bier verwendet werden darf.