Am Dienstagmorgen hat sich der ehemalige Ringer des ASV Nendingen Peter Öhler vor dem Tuttlinger Amtsgericht verantworten müssen. Wegen angeblichen Selbstdopings im Februar 2016. Seit dem Erlass des Anti-Doping-Gesetzes Ende 2015 können auch ordentliche – also nicht nur Sportgerichte – Doping-Fälle verhandeln. Zwei weitere Ringer des ASV hat das Amtsgericht Anfang 2017 deshalb zu Geldstrafen verurteilt. Im Zuge dieser Ermittlungen ergab sich auch der Verdacht gegen Öhler. In seinem Fall kam es heute aber zu einem Freispruch.