Das Bundeskabinett in Berlin hat heute eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Das Gesetz soll in einem möglichst schnellen Verfahren vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Zu den neuen Regelungen der sogenannten bundesweiten „Notbremse“ gehört unter anderem eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Auch private Zusammenkünfte sind dann nur noch mit Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Die Regelungen gelten, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Alle Landkreise in unserer Region erfüllen dieses Kriterium bereits.