Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitswesen abgelehnt. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus. Ob eine Impfplicht verfassungsmäßig ist muss im Hauptverfahren geprüft werden. Das Gesetz kann somit vorerst umgesetzt werden. Die Impfpflicht tritt am 15 März in Kraft. Ministerpräsident Markus Söder hat jedoch bereits angekündigt, dass er auf Grund von fehlenden vorhandenen, praxistauglichen Vorgaben die Impfplicht vorerst nicht umsetzen möchte.