Ab Sonntag ist die Maske nicht mehr überall Pflicht. Wegen des neuen Bundes-Infektionsschutzgesetzes fallen viele Corona-Regelungen, obwohl Bayern und Baden-Württemberg einige von ihnen gerne noch beibehalten hätten. Nach den jüngsten Beratungen der Gesundheitsminister hagelt es Kritik. Weil Karl Lauterbach beim Gesetzentwurf aber nicht auf die Wünsche der Länder eingeht, sind diese jetzt sauer.
Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen. Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung der Bundesländer im Süden Deutschlands nicht rechtssicher anwendbar ist. Bayern und Baden-Württemberg setzen daher die Basisschutzmaßnahmen um. Das bedeutet:
• Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
• In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.
• In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet.
• Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann fordert, dass bereits heute auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden müssen – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie. Die grün-schwarze Landesregierung werde beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken.