Was vor ein paar Wochen noch befremdlich wirkte, ist mittlerweile Normalität: Viele Menschen tragen in der Öffentlichkeit Masken. Und genau das wird ab kommender Woche in Bayern und Baden-Württemberg zur Pflicht. Fahrgäste im Nahverkehr und Kunden in Geschäften müssen dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei der genauen Umsetzung der Maskenpflicht gibt es aber noch viele offene Fragen.
Laut Ministerpräsident Kretschmann könnten auch Bedienstete der Verkehrsbetriebe die Einhaltung der Pflicht kontrollieren. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu laut den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aber nicht.
Die Kontrollen sind eigentlich Aufgabe der Polizei. Aber auch hier ist das genaue Vorgehen noch unklar. Wie das für Neu-Ulm zuständige Polizeipräsidium auf Anfrage mitteilt, könne die Maskenpflicht in Läden, Bussen und Bahnen wenn überhaupt nur stichprobenartig kontrolliert werden. Offen ist sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg außerdem die Frage nach dem Bußgeld.
Beitrag vom 21.04.2020