Das städtische Wasserwerk in Weißenhorn teilt mit, dass die vom Gesundheitsdienst des Landratsamts Neu-Ulm verordnete prophylaktische Chlorung des Trinkwassers weiterhin fortgesetzt werden muss. Betroffen sind die Versorgungsgebiete Ober-/Unterreichenbach, Biberachzell und Asch. Aufgrund des Rohrleitungssystems können unterschiedliche Chlorkonzentrationen auftreten, die aber in jeden Fall der Trinkwasserverordnung entsprechen. Das Trinkwasser muss daher weiterhin nicht abgekocht werden.