Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat die Anfechtung der Bundestagswahl im Wahlkreis 294 Ravensburg zurückgewiesen.
Der Einzelkandidat Stefan Weinert hatte Einspruch eingelegt, weil aus seiner Sicht Rollstuhlfahrern der Zugang zur Urne teilweise nicht oder nur mit fremder Hilfe möglich war.
Der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags sah diesen Einspruch als unbegründet an.
Zwar sei in einem Wahllokal der Zugang für Menschen mit Elektrorollstühlen erschwert gewesen.
Doch da Wahlhelfer diese Personen über die Barriere am Eingang wuchteten, sei ein Abgeben der Stimme dennoch möglich gewesen.