Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Das öffentliche Leben wird zum großen Teil ein zweites Mal bis vorerst Ende November heruntergefahren.
- Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen.
- Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Supermärkte und Läden: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. In den Geschäften darf sich aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen.
- Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen.
- Reisen: Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden verboten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.