Er hat die Tat gestanden und ist jetzt auf freiem Fuß: Der Mann, der im Juli 2015 ein Haus am Berliner Platz angezündet hat. Das Landgericht in Kempten hat ihn für schuldunfähig befunden. Die Notwendigkeit, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, haben Richter und Schöffen allerdings nicht gesehen. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders und hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Ob eine Unterbringung des Beschuldigten notwendig ist oder nicht, wird nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.