Mit dem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Diese haben sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bezüglich einer verpflichtenden Masern Impfung gerichtet.
Wird für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres kein entsprechender Nachweis vorgelegt, dürfen sie nicht in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden.
Laut dem Ulmer Kinderarzt Robert Jungwirth ist es der sicherste Weg, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Auch wenn er weiß, dass manche Eltern verunsichert sind, ob sie ihr Kind impfen sollen.
Impfnebenwirkungen habe er in 30 Jahren als Arzt noch nie erlebt. Kinder, die an den Folgen einer Maserninfektion gestorben sind, sind ihm aber schon untergekommen. Jungwirth steht ganz klar hinter dem heutigen Beschluss, findet die Entwicklung sogar zu träge.