Bayern passt sein Infektionsschutzgesetz an die bundesweite Notbremse an. Die Notbremse ist am Freitag für alle Kreise mit einer Inzidenz über 100 in Kraft getreten. Bayern hält jedoch an strengeren Maßnahmen fest. Für Bürgerinnen und Bürger aus Bayern ändert sich nichts an der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr, das heißt auch kein Individualsport bis Mitternacht. In den bayerischen Schulen heißt es zudem bereits ab der 100-Marke Distanzunterricht, außer für Abschlussklassen. Diese Regel gilt in anderen Bundesländern erst ab einer Inzidenz von 165. Auch im Einzelhandel bleibt Bayern strenger. Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter zählen im Freistaat nicht zum erweiterten täglichen Bedarf und dürfen bei einer Inzidenz über 100 Nur per Click and Meet plus negativem Test einkaufen. Ab einem Inzidenzwert von 150 darf Ware vorbestellt und abgeholt werden.