Bayern verhängt Beherbergungsverbot

Seit heute gilt in Bayern eine neue Corona-Regel: Beherbergungsverbot für Personen, die in Bayern Urlaub machen wollen. Konkret: Wer aus einem deutschen Risikogebiet in den Freistaat einreisen will, der darf ohne negativen Coronatest nicht in einem Beherbergungsbetrieb (Beispiel: Schullandheim, Jugendherberge, Campingplatz, etc.) übernachten. Als deutsche Risikogebiete werden aktuell folgende Gebiete ausgewiesen: Vier Bezirke in Berlin, die Stadt Bremen und die Städte Hamm und Remscheid in Nordrhein-Westfalen. Auch Geschäftsreisen aus einem der Gebiete müssen mit einem negativen Coronatest belegt werden. Für Übernachtungen im privaten Umfeld gibt es keine Beschränkungen, auch keine Quarantänepflicht. Weitere Bundesländer wollen ähnliche Regeln einführen. Wer als Bayer in Bayern Urlaub machen möchte, für den gilt das Beherbergungsverbot nicht.

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