Bayern-SPD klagt gegen Polizeiaufgabengesetz

Die Polizei darf vieles, aber nicht alles. Was genau ist in Bayern im Polizeiaufgabengesetz geregelt. Seit der Überarbeitung im Jahr 2018 haben die Beamten zusätzliche Rechte und Maßnahmen zur Verfügung. Diese hält der rechtspolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, Horst Arnold, in Teilen für rechtswidrig. Besonders ist ihm die sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung ein Dorn im Auge. Mit ihr soll die Gefährlichkeit von Mitarbeitern überprüft werden.

„Die Zuverlässigkeitsprüfung wird auch beim G7-Gipfel eine große Rolle spielen. Zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verhängt die Polizei ein erweitertes Betretungsverbot. Das bedeutet, dass nur in Ausnahmefällen Menschen Zutritt auf das abgesperrte Gelände erhalten. Diejenigen, die Zugang bekommen wollen, müssen sich jener Sicherheitsüberprüfung unterziehen, die verfassungsrechtlich höchst fragwürdig ist, weil sie im Kern nicht präzise genug definiert ist“, so Arnold. Ihm fehlen genaue Vorgaben seitens des Gesetzgebers.

Diese Maßnahme kommt schon länger zum Einsatz. Unter anderem wird sie bei der Einstellung von neuen Polizeibeamten oder bei größeren Veranstaltungen genutzt. Laut Dominic Geißler vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West zuletzt auch bei der Vierschanzentournee oder dem Skisprung-Weltcup in Oberstdorf. Die betroffenen Personen müssen ihr Einverständnis erteilen, dann werden Namen und Geburtsdatum erhoben und mit dem polizeilichen Datenbestand abgeglichen. Die Polizei selbst fungiert hierbei oft nur als Dienstleister. Ob ein Mitarbeiter nach der Überprüfung zum Einsatz kommt, muss das jeweilige Unternehmen entscheiden.

Die Polizei an sich wünscht sich möglichst viele rechtssichere Maßnahmen, um für die öffentliche Sicherheit zu sorgen. Daher hält auch die Gewerkschaft der Polizei viel vom aktuellen Polizeiaufgabengesetz. „Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sehen wir als sinnvoll an, weil sie uns gewisse Hintergrundinformationen über Personen gibt, oder auch nicht. Wenn jemand nichts zu verbergen hat, dann muss er auch vor so einer Überprüfung keine Angst haben“, so der GdP-Landesvorsitzende Peter Pytlik.

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