Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird. Allerdings wird sie in einigen Punkten abgeändert. Wer die dritte Impfung erhalten hat, hat zukünftig auch ohne einen Test Zugang zu Bereichen, in denen 2G+ gilt. Außerdem gilt für einige Bereiche nur noch 2G anstatt 2G+. Dazu gehören unter anderem sportliche und öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel, zoologische Gärten und Freizeitparks.