Aufgrund der weiter steigenden Corona-Infektionszahlen hat das Land Baden-Württemberg am Wochenende die höchste Pandemie-Warnstufe ausgerufen. Seit heute gelten verschärfte Regeln, aber auch Vorsichtsmaßnahmen werden ergriffen, wie die Erhöhung der Zahl der Intensivbetten und die Aufstockung von Testzentren.
Unter anderem gilt seit heute:
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht von nun an auch in Fußgängerzonen – es sei denn, es ist sicher gestellt, dass dort der Mindestabstand von anderthalb Meter eingehalten werden kann. Eine gewisse Toleranzbreite gibt es also. Die Maskenpflicht gilt generell auch im für den Publikumsverkehr geöffneten Bereich öffentlicher Einrichtungen. Die Regeln der alten Corona-Verordnung von Ende Juni bestehen weiter: Das bedeutet Maskenpflicht in Einrichtungen wie Restaurants, Arztpraxen, Friseursalons, Hotels, Geschäften und dem Nahverkehr.
- Privat und auch im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch zehn Personen treffen oder Angehörige aus nur zwei Haushalten
- Bei Veranstaltungen wird die Teilnehmerzahl grundsätzlich auf 100 begrenzt. Begründete Ausnahmen können die Gesundheitsämter genehmigen. Bei Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos können bis zu 500 Personen teilnehmen. Dafür müssen den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden.