In dem Punkt Beherbergungsverbot haben Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs bei der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz keine Einigung erzielen können. Baden-Württemberg will grundsätzlich daran festhalten, hat nun aber für Dienst- und Geschäftsreisen das Beherbergungsverbot aufgehoben. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute im Landtag bekanntgegeben. Die Ausnahmeregelung gilt nun vorläufig bis zum 8. November. Nach den Herbstferien soll dieser Punkt dann aber noch einmal ausführlich diskutiert werden. Kretschmann möchte dabei eine bundesweit einheitliche Regelung erzielen.
Die Kanzlerin und die Länderchefs haben sich gestern erstmals nach der Sommerpause wieder persönlich getroffen um weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu beschließen. Herausgekommen ist ein Drei-Stufen-Plan, der bei Überschreiten bestimmter Sieben-Tage-Inzidenz-Werte Maßnahmen vorgibt. Dazu gehören die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die Begrenzung von Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern, schärfere Kontaktbestimmungen sowie Sperrstunden und eingeschränkter Alkoholverkauf