Wegen der hohen Infektionszahlen will Baden-Württemberg die Corona-Regeln am 20. März noch nicht vollständig auslaufen lassen. Man werde eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen, kündigte Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart an. Das betreffe in erster Linie die Maskenpflicht drinnen und an Schulen.